IT-Recht / Datenschutzrecht - Möller Rechtsanwälte
IT-Recht & Datenschutzrecht

IT-RECHT / DATENSCHUTZRECHT

Als Unternehmer oder Unternehmerin agiert man zwangsläufig auch im Netz, egal ob Sie nur eine Website betreiben oder Ihr Geschäft die Entwicklung von und der Handel mit Software-Produkten ist. Das Internet ist ein Rechtsraum mit besonderen Richtlinien und Gesetzen, denen Sie als Unternehmer oder Unternehmerin unterworfen sind.

Möller Rechtsanwälte berät und vertritt Sie in allen juristischen Belangen rund um Datenschutz und IT-Recht. Wir unterstützen Sie sowohl bei allgemeinen Fragen zu rechtlichen Bestimmungen als auch dann, wenn rechtliche Konflikte entstehen.

TERMIN VEREINBAREN

Die Fachrichtung umfasst insbesondere:

  • IT-Vertragsrecht
  • Nutzungsrechte von Internetdiensten
  • Rechtskonformität von Webshops und Websites
  • Datenschutzrecht und Sicherheit der Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Widerrufsrecht
  • Urheberrecht
  • Straftaten im Internet
  • Domainhandel und Domainrecht
  • Recht der Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste
  • Telekommunikationsverträge
  • Angebot und Nutzung von Streamingdiensten
  • Jugendschutz im Netz
  • Verbreitung von Werbung
  • Handyverträge

Unsere Leistungen richten sich vornehmlich an:

  • Vertreiber und Vertreiberinnen von Software und Hardware
  • Hersteller und Herstellerinnen von Software sowie deren Auftraggeber und Auftraggeberinnen
  • Anbieter und Anbieterinnen von Internetdiensten
  • Webshop-Betreiber und Webshop-Betreiberinnen
  • Website-Betreiber und Website-Betreiberinnen
  • Unternehmen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden und Kundinnen digital verarbeiten und verwerten
  • Unternehmen, die im Internet Handel betreiben

Unser Anwalt,

der dieses Fachgebiet betreut.

Andreas Nörr

Assistentin:
Katharina Bacher
bacher@moeller-rae.de
+49 8031 1801-35

Johanna Mühlhauser

Assistentin:
Katharina Bacher
bacher@moeller-rae.de
+49 8031 1801-35

Lesen Sie auch unseren Blog

  • 12. Jul, 2024
    Heute ist der „Artificial Intelligence Act“ (kurz „AI Act“, in der deutschen Fassung auch als „Verordnung über Künstliche Intelligenz“ bezeichnet) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Was der AI Act ist, was er regelt und welcher Zeitplan nun gilt, lesen Sie in meinem Beitrag bei der innFactory AI Consulting unter dem Link.
  • 21. Mai, 2024
    Heute hat der Rat der Europäischen Union dem AI-Act zugestimmt. Er ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regelung der Künstlichen Intelligenz. Er wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt dann 20 Tage später in Kraft. Die Regelungen gelten gestaffelt: Ab sechs, zwölf und vollumfänglich nach 24 Monaten.
  • 14. Mai, 2024

    Heute ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und komplementiert den europäischen Digital Services Act, welcher am 17.02.2024 in Kraft trat. Mit die bekannteste Vorschrift im TMG dürfte die Impressumspflicht gewesen sein, die sich in § 5 TMG befunden hat. Diese befindet sich nun wortgleich in § 5 DDG. Impressen, … „Digitales Dienstegesetz (DDG) in Kraft getreten, das TMG ist Geschichte“ weiterlesen

  • 28. Aug, 2023

    Das Landgericht Baden-Baden hat mit Urteil vom 24.8.2023, Az. 3 S 13/23, ein Unternehmen verurteilt, die Namen seiner Mitarbeiterin nach Art. 15 DSGVO im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu nennen, die einen Kunden über deren privaten Social-Media kontaktiert hatten. Sachverhalt Hintergrund war, dass der Kunde bei dem Unternehmen einen Fernseher und eine Wandhalterung gekauft hatte. Der … „Unternehmen dürfen Kundenkommunikation nicht über Social-Media-Accounts ihrer Mitarbeiter führen“ weiterlesen

  • 22. Dez, 2022

    Gegen Rechtsanwalt Lehnert und dessen Mandanten Martin Ismail ist nun ein Ermittlungsverfahren wegen Abmahnbetrugs eingeleitet worden, wie unter anderem heise online berichtet. Es habe Durchsuchungen gegeben und teilweise wurde erhaltenes Geld per Arrest eingefroren.

    Die Ermittlungen fußen hauptächlich darauf, dass die Websites gar nicht von Martin Ismail aufgerufen wurden, sondern automatisiert per Webcrawler nach Google Fonts gesucht wurde. Ein Webcrawler ist aber keine natürliche Person, sodass hier der Anwendungsbereich der DSGVO gar nicht eröffnet ist (Art. 1 Abs. 1 DSGVO). Zudem ist die Abmahnung dann auch rechtsmissbräuchlich.

    Ob, wie in dem Artikel auch behauptet, wirklich strittig ist, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, mag ich bezweifeln. Google behauptet dies zwar, räumt aber auch ein, dass sie die IP-Adresse erhalten. Die IP-Adresse ist nach der Entscheidung des EuGH, Urteil v. 19.10.2016, Az. C-582/14, nach herrschender Meinung als personenbezogenes Datum zu betrachten. Binde ich Google in meiner Website ein, liegt damit auch eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 2 DSGVO vor, in dem ich diese übermittle. Weiteres Problem ist auch die Übermittlung in die USA, wo die Daten wohl verarbeitet werden.

    Man sollte Google Fonts daher dringend lokal hosten. Das jetzige Ermittlungsverfahren ist aber sehr erfreulich.… Weiterlesen

Alle Artikel aus diesem Rechtsgebiet finden Sie im Blog von Rechtsanwalt Andreas Nörr:

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