die dieses Fachgebiet betreuen.

WERKVERTRAGSRECHT / MASCHINENANLAGERECHT
Der Werkvertrag zeichnet sich als Vertragstyp dadurch aus, dass der Werkunternehmer oder die Werkunternehmerin einen Erfolg schuldet. Das Vertragssoll und die Abnahme, mit welcher der Erfolg festgelegt und überprüft wird, sind Dreh- und Angelpunkt dieses Vertragstyps.
Werkvertragsrecht:
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Gestaltung Ihrer Werkverträge und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wichtig ist, dass Sie genau im Vertrag festlegen, was der Werkunternehmer oder die Werkunternehmerin zu leisten und wie die Abnahme zu erfolgen hat. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Baurecht und IT-Recht – Rechtsgebiete, in denen das Werkvertragsrecht eine wichtige Rolle spielt.
Maschinenanlagerecht:
Sie benötigen als Unternehmer oder Unternehmerin eine Maschine, die auf Ihre Produktionsprozesse zugeschnitten ist oder stellen solche Maschinen her? Dann befinden Sie sich im Maschinenanlagerecht. Ob Maschinen rechtlich gesehen Gegenstand eines Kauf- oder eines Werkvertrages sind, richtet sich nach Art der Maschine und des Produktionsauftrags.
Handelt es sich um eine Standard-Maschine, fällt sie unter das Kaufvertragsrecht. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Maschinen werden im Werksvertragsrecht behandelt. Auch hier unterstützen wir Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Investition rechtlich auf sicheren Beinen steht.
Unsere Anwälte,
Mediation
MANCHE GERICHTSVERFAHREN LASSEN SICH VERMEIDEN
Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im Werkvertragsrecht und dem Maschinenanlagerecht sowie in unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.